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   BayObLG, 21.03.1988 - BReg. 1 Z 75/87   

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BayObLG, 21.03.1988 - BReg. 1 Z 75/87 (https://dejure.org/1988,1938)
BayObLG, Entscheidung vom 21.03.1988 - BReg. 1 Z 75/87 (https://dejure.org/1988,1938)
BayObLG, Entscheidung vom 21. März 1988 - BReg. 1 Z 75/87 (https://dejure.org/1988,1938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Auslegung der Formulierung "bei unserem gemeinsamen Tode" in einem gemeinschaftlichen Testament; Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen; Voraussetzungen für die Auslegung eines Testaments; Voraussetzungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2084, 2270

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 879
  • Rpfleger 1988, 239
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 28.04.1987 - 11 W 152/86

    Auslegungsfähigkeit von Testamenten bei Eindeutigkeit des Wortlautes;

    Auszug aus BayObLG, 21.03.1988 - BReg. 1 Z 75/87
    Vgl ferner: OLG Frankfurt (Beschluß Ä 20 W 246/87 Ä v. 30.7 87, in Rpfleger 1988 Heft 11 S 483): Auslegungsfähigkeit einer Erbeinsetzung für den Fall des gemeinsamen Todes der testierenden Ehegatten: OLG Karlsruhe (Beschluß Ä 11 W 152/86 Ä v. 28.4. 87, in OLGZ 1988, 24): Keine Auslegungsfähigkeit der eindeutigen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament: "Für den Fall unseres gemeinsamen Ablebens«.
  • OLG Frankfurt, 30.07.1987 - 20 W 246/87

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei dessen Mehrdeutigkeit bezüglich

    Auszug aus BayObLG, 21.03.1988 - BReg. 1 Z 75/87
    Vgl ferner: OLG Frankfurt (Beschluß Ä 20 W 246/87 Ä v. 30.7 87, in Rpfleger 1988 Heft 11 S 483): Auslegungsfähigkeit einer Erbeinsetzung für den Fall des gemeinsamen Todes der testierenden Ehegatten: OLG Karlsruhe (Beschluß Ä 11 W 152/86 Ä v. 28.4. 87, in OLGZ 1988, 24): Keine Auslegungsfähigkeit der eindeutigen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament: "Für den Fall unseres gemeinsamen Ablebens«.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Wx 193/20

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Begriff eines

    Gemeint sein kann daher auch der "gemeinsame" Zustand nach dem Versterben beider Ehegatten (OLG Brandenburg FamRZ 2019, 1366; ebenso BayObLG NJW-RR 1997, 327; FamRZ 1988, 879; aA OLG Jena FamRZ 2016, 412).
  • OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01

    Wechselbezügliche Einsetzung der Kinder

    Dies gilt auch für die Wechselbezüglichkeit (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 879, 880; Senat, ständig).

    In dem hier gegebenen sehr häufigen Fall, dass die Ehegatten einander und für den Fall des Todes des überlebenden Ehegatten die gemeinsamen Kinder zu Erben einsetzen, ist nach § 2270 Abs. 2 BGB die Erbeinsetzung des Mannes zugunsten der Ehefrau wechselbezüglich sowohl mit der Erbeinsetzung der Frau zugunsten des Ehemannes als auch mit der Erbeinsetzung der Frau zugunsten der Kinder (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 879, 880).

  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92

    Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte

    Für die Frage der Wechselbezüglichkeit kommt es auf den Willen der Testierenden im Zeitpunkt der Testamentserrichtung an; spätere - vor allem nach dem Tode des Ehegatten erfolgende - Willensänderungen sind urbeachtlich und können auch nicht als Indiz gegen die Wechselbezüglichkeit der ursprünglichen Verfügung herangezogen werden (vgl. Musielak, in: Münchener Kommentar, a.a.O., § 2270 Rn.7; BayObLG, FamRZ 1988, 879, 880).

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat demgemäß auch die Anwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB in vergleichbaren Fällen ohne weiteres bejaht (BayObLGZ 1964, 94, 99: DNotZ 1977, 40, 41: FamRZ 1988, 879, 880: FamRZ 1993, 366, 367).

  • OLG Schleswig, 02.11.2003 - 3 Wx 47/02

    Gemeinschaftliches Testament für den Fall des "gemeinsamen Todes"

    Die spätere Errichtung von Testamenten kann auch Ausdruck der bewussten oder unbewussten Missachtung des gemeinsam geäußerten Willens sein (so BayObLG, FamRZ 1988, 879).

    Dieser Auslegung steht nicht entgegen, dass in einem Einzelfall entschieden worden ist, dass in der Formulierung "bei unserem gemeinsamen Tod" die Einsetzung der Kinder als Erben des zuletzt versterbenden Ehegatten liegen kann (so BayObLG FamRZ 1988, 879).

  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Enthält ein gemeinschaftliches Testament keine ... eindeutige Anordnung zur Wechselbezüglichkeit, muß diese nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und für jede einzelne Verfügung gesondert ermittelt werden (BayObLG, FamRZ 1988, 879,880, m.w.N.; Staudinger/Kanzleiter, BGB , 12. Aufl., § 2270 , Rdn. 2).
  • BayObLG, 10.04.1991 - BReg. 1a Z 60/90

    Bindung des überlebenden Ehegatten an den Inhalt der Schlusserbenanordnung beim

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  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96

    Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren

    Weiterhin zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß diese letztwillige Verfügung im Hinblick auf die Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren und wir beide mit dem Tod abgehen" der Auslegung bedarf (vgl. zu Verfügungen ähnlichen Inhalts BayObLGZ 1981, 79, 81; BayObLG FamRZ 1988, 879, 880, FamRZ 1990, 563, 564 und FamRZ 1994, 1358).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 3 Wx 46/11

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Haben die Ehegatten, wie häufig, einander und für den Fall des Todes des überlebenden Ehegatten die gemeinsamen Kinder zu Erben einsetzen, ist nach § 2270 Abs. 2 BGB die Erbeinsetzung des Mannes zugunsten der Ehefrau wechselbezüglich sowohl mit der Erbeinsetzung der Frau zugunsten des Ehemannes als auch mit der Erbeinsetzung des Ehegatten zugunsten der Kinder (BGH NJW 2002, 1126; OLG Hamm, a.a.O.; BayObLG FamRZ 1988, 879, 880; zuletzt OLG München, FGPrax 2010, 299; Münch/Komm, BGB, 10. Aufl., § 2270, Rdnr. 12).
  • KG, 24.07.1990 - 1 W 949/89

    Bindungswirkung bei wechselbezüglicher testamentarischen Verfügung ; Ausschlagung

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  • BayObLG, 23.07.1993 - 1Z BR 26/93

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zum Erben durch formwirksames

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